Ergebnisse und Empfehlungen der Arbeitsgruppe
STANDARD OF CARE der interdisziplinären Konsensuskonferenz „Neugeborenen-Hörscreening“
25.09.02
Präambel
Ähnlich
wie das endokrine und metabole Screening im Neugeborenenalter muss ein
eventuell einzuführendes neonatales Hörscreening folgenden Kriterien
entsprechen:
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Das
letztendliche Ziel des Neugeborenen-Hörscreenings ist die Verbesserung
von Hör-, Sprech, Sprach- und Sozialkompetenz der von angeborenen
Hörstörungen betroffenen Kinder. |
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Ein solches
Screening muss für alle Neugeborenen verfügbar sein. |
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Es muss eine
sichere Identifikation von Hörstörungen betroffenen Patienten
bei niedriger Rate an falsch positiven Befunden gewährleisten. |
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Ein definiertes
Instrumentarium für die erforderliche Konfirmations- (Bestätigungs-/Ausschluss-)
diagnostik und eine standardisierte Therapie identifizierter Hörstörungen
müssen festgelegt sein. |
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Die benutzten
Abläufe müssen geeignet sein, im Hörscreening als
pathologisch identifizierte Neugeborene weiter zu verfolgen, um
sie einer Konfirmationsdiagnostik und schlussendlich einer Therapie
zuzuführen. |
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Es muss eine
unter sowohl epidemiologischen als auch individuellen Aspekten (u.a.
Eintragung ins Vorsorgeheft) geeignete Dokumentation festgeschrieben
sein. |
Hinzuweisen ist darauf,
dass das Neugeborenen-Hörscreening keine rein diagnostische Maßnahme
darstellt, sondern eine medizinische Vorsorgestrategie, die die gesamte
überwiegend gesunde Gruppe der Neugeborenen betrifft. Wie in jedem
Screeningprozess kann unsachgemäße Durchführungspraxis
gesamthaft hohe Folgelasten verursachen. Nach allen internationalen
Richtlinien und Konventionen soll deshalb die Durchführungssteuerung
und Finanzierung des Screenings nur nach vordefinierten und verbindlichen
Richtlinien erfolgen. Neugeborenen-Hörscreening ist ebenso
wie das endokrinologische und das metabole Screening eine medizinische
Komplexleistung, die nur in integrierten Versorgungsstrukturen zum gewünschten
Gesamterfolg führen kann. In den zu überprüfenden
Screeningprozess sind daher von vornherein neben den rein medizinischen
Maßnahmen Instrumente der Qualitätssicherung einzubauen.
Dazu gehört die systematische Dokumentation von Erfassungsraten,
Recallraten, Ergebnissen der Konfirmationsdiagnostik, Dokumentation
der Therapie betroffener Kinder und letztendlich auch die Dokumentation
des Therapieerfolges und des Effektivitätsnachweises.
Im Einzelnen hat
die Arbeitsgruppe auf ihrer Sitzung am 01.07.2002 zu den unten angeführten
Fragen wie ausgeführt Stellung genommen; Orientierung war dabei
die Frage, inwieweit jeweilige Positionen durch Literatur als evidenzbasiert
zu charakterisieren waren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das
Feld des Neugeborenenhörscreenings derzeit wissenschaftlich aktiv
bearbeitet wird und somit auch kurzfristig Änderungen bezüglich
Methodik und Vorgehensweise möglich sind. Neben einzelnen Publikationen
waren in dieser Diskussion entscheidende Quellen ein aktueller Review
im JAMA (1) sowie eine Herrn Dr. Buser vorliegende und vom BMG in Auftrag
gegebene Health-Technology-Assessment-Studie zum Neugeborenen-Hörscreening
in Deutschland, die in Kürze publiziert werden wird (2).
1.
Neugeborenen-Hörscreening: ja oder nein
Es bestand Konsens in der Arbeitsgruppe, die Einführung eines Neugeborenen-Hörscreenings
zu empfehlen. Verschiedene Machbarkeitsstudien belegen die Durchführbarkeit
eines solchen Screenings. Sprach- und Sozialkompetenz sind durch eine
Hörstörung gefährdet und erscheinen durch einen frühen
Beginn von Therapie- und Fördermaßnahmen verbesserbar. Es
ist darauf hinzuweisen, dass die Studien für eben dieses entscheidende
Ziel des Neugeborenen-Hörscreenings, nämlich die Verbesserung
von Sprach- und Sozialkompetenz ein Evidenz-Level 2 nach Cochrane aufweisen
(1).
2. Generelles Hörscreening oder Risiko-Hörscreening
Die Arbeitsgruppe spricht sich für die Einführung eines generellen
Hörscreenings aus, da ein Risiko-geleitetes Hörscreening nur
etwa 30 bis 50% der Kinder mit angeborenen Hörstörungen zu
identifizieren vermag.
3.
Einseitiges oder beidseitiges Hörscreening
Es bestand Konsens, sich für ein beidseitiges Hörcreening
auszusprechen. Argumente für ein beidseitiges Screening sind, dass
der Mehraufwand für beidohriges Screening gering ist und es in
der Literatur Hinweise gibt, dass Patienten mit einohriger Schwerhörigkeit/Gehörlosigkeit
zumindest Störungen ihres räumlichen Hörvermögens
und ihrer Sozialkompetenz entwickeln können. Dennoch gibt es keine
empirische Belege dafür, dass eine einseitige Verbesserung des
Hörvermögens durch apparative Maßnahmen zu einer Verbesserung
dieser genannten Beeinträchtigungen führt. Die Kommission
ist sich der Tatsache bewusst, dass mit dieser Argumentation z.B. in
Österreich prinzipiell nur einseitig gescreent wird. Aufgrund der
leichten Durchführbarkeit und der psychosozialen Belastung von
Eltern bei nicht entdeckter einseitiger Hörstörung erscheint
der Arbeitsgruppe das beidseitige Screening trotz fehlendem
wissenschaftlichen Nachweis seiner Wirksamkeit sinnvoll.
4.
Screening-Zeitpunkt
Es bestand Konsens, dass das Screening klinikbasiert durchgeführt
werden sollte, da eine Untersuchung z.B. bei der Vorsorgeuntersuchung
U3 (im Alter von 4-6 Wochen) zwar eine hohe Beteiligungsrate von etwa
98% erwarten läßt, aber wegen der höheren Geräteinvestitionen
um mehrfach höhere Kosten verursacht. Darüber hinaus ist eine
Einschränkung der Qualität dieser Untersuchungen zu erwarten,
da jeder der vielen beteiligten Untersucher wesentlich weniger Untersuchungen
durchführen und also weniger geübt sein wird
Zumindest in absehbarer Zukunft wird der Screeningzeitpunkt wie in den
Vereinigten Staaten auf den 1. oder 2. Tag fallen müssen, da die
Verweildauer nach unkomplizierter Entbindung eines gesunden Kindes sich
auch in Deutschland auf 1 bis 2 Tage reduzieren wird. Es wird darauf
hingewiesen, dass das deutsche HTA-Assessment in seiner gesamten
Bewertung von einen Screeningzeitpunkt am 3./4. Lebenstag ausgeht, die
amerikanischen Studien jedoch typischerweise vom 1./2. Lebenstag.
5.
Methodik: AABR oder OAE
Otoakustische Emissionen haben methodisch den Vorteil, relativ einfach
und rasch messbar zu sein sowie einen geringeren Materialverbrauch zu
haben. Die Messung automatisierter Hirnstammantworten (AABR) ist zeitaufwendiger
und in der Einzelmessung wegen der höheren Sachkosten teurer.
Betrachtet man die Gesamt-Screeningkosten und nicht die Kosten der Einzelmessungen,
so gibt es sowohl Studien, die für OAEs günstigere Kosten
ermitteln als auch solche, in denen die Kosten der AABR-Untersuchungen
in etwa gleich hoch wie die der OAE-Untersuchungen sind.
Im Vergleich zum Vorteil niedrigerer Sachkosten bei der Messung der
OAEs besteht der entscheidende Nachteil der Messung otoakustischer Emissionen
in der höheren Recallrate, die in den ersten Lebenstagen exponentiell
ansteigt (3), weswegen die routinemäßige Messung der Hörfähigkeit
mittels OAE typischerweise erst ab dem 3. oder 4. Lebenstag empfohlen
wird.
Die Messung von AABRs ist vom Alter des Kindes bisher wesentlich unabhängiger.
Aus diesem Grund werden in den amerikanischen Studien, so z.B. in der
jetzt aktuell publizierten Studie aus Colorado (4), weit überwiegend
AABRs gemessen.
Da im Gegensatz zu bisherigen Empfehlungen der Screening-Zeitpunkt realistisch
weiter nach vorne verschoben werden muss (DRG-bedingte Verkürzung
der Liegedauer nach unkomplizierter Geburt!), muss eigens geprüft
werden, wie Durchführbarkeit, Aufwand und Kosten der OAE-Untersuchungen
bei frühem Screening mit dann zu erwartenden höheren Recallzahlen
zu bewerten sind (Dr. Buser u. Dr. Reuter werden hierzu Informationen
vorlegen).
6.
Nachteile des Screenings
Ein potentieller Nachteil des Hörscreenings besteht in der erheblichen
Verunsicherung der Eltern bei hohen Recallzahlen. Auch wenn im JAMA-Review
(1) hierzu nur Observationsstudien genannt sind, ist dieses Problem
ernst zu nehmen, zumal die Recallraten auch bei optimaler Durchführung
des Neugeborenen-Hörscreenings ein Vielfaches dessen betragen,
was z.B. im metabolen oder endokrinen Screening typisch ist. Diese potentielle
Verunsicherung der Eltern mit dem daraus folgenden erheblichen Aufklärungsaufwand
muss in die Entscheidung zur Untersuchungsmethodik einfließen.
Zudem darf hieraus keine Diskreditierung des gesamten neonatalen Screenings
erfolgen.
7.
Konfirmationsdiagnostik
Spätestens am Ende des dritten Lebensmonats sollte bei Testauffälligkeit
im Screening die Bestätigungs-/ Ausschlussdiagnostik begonnen worden
sein. Es mag nützlich sein, vor der Bestätigungsdiagnostik
ein Nachscreening bzw. eine Vordiagnostik durchzuführen (spätestens
zwei bis vier Wochen nach Geburt), insbesondere um der Sorge der Eltern
Rechnung zu tragen.
Die Konfirmationsdiagnostik
muss so durchgeführt werden, dass entweder eine interventionsbedürftige
Hörstörung ausgeschlossen wird oder eine bestehende Hörstörung
hinsichtlich erforderlicher Therapiemaßnahmen adäquat beschrieben
werden kann.
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8.
Therapie der manifesten Hörstörung
Herr Dr. Reuter wird gebeten, einen Konsens für die Therapie der
Arbeitsgruppe vorzulegen. Dabei soll notwendige von eventuell ergänzender
und nicht erforderlicher Diagnostik auch im Hinblick auf nicht-medizinische
Fördermassnahmen ähnlich wie in den AWMF-Leitlinien getrennt
aufgelistet werden.
Berlin, den 01.07.2002
Dr. K. Buser
(Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung)
Prof. Dr. F. Pohlandt (DAKJ)
PD Dr. G. Reuter (HNO)
PD Dr. R. Rossi (DAKJ)
Literatur:
1:
Thomson DC, McPhillips H, Davis RL, Lieu TA, Homer CJ, Hefand M: Universal
newborn hearing screening – summary of evidence. JAMA 286:2000-2010,
2001
2: HTA-Assessment des BMG, wird bald veröffentlicht
3: Gabbard SA, Northern JL, Yoshinaga-Itano C: Hearing screening in
newborns under 24 hours of age. Seminars in Hearing 20:291-305, 1999
4: Mehl AL, Thomson V: The Colorado newborn hearing screening project,
1992 – 1999: on the threshold of effective population based universal
newborn hearing screening. Pediatrics 109:e7, 2002